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16. Oktober 2008
Die Bürgerrechtsarbeit der deutschen Sinti und Roma. Aktueller Rassismus und Anforderungen an Gesell
Fachreferat Jacques Delfeld, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz in der
Sitzung des Landesbeirates für Migration und Integration
am 18. April 2008 in Mainz

Sehr geehrte Frau Ministerin Dreyer,
sehr geehrte Frau Weber,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, dass Frau Weber mich eingeladen hat, Sie heute anlässlich der Sitzung des Migrations- und Integrationsbeirats zur Situation der deutschen Sinti und Roma zu informieren.

Zunächst zu meiner Person: Als geschäftsführender Vorsitzender des Verbandes Deutscher Sinti und Roma - Landesverband Rheinland-Pfalz-, vertrete ich seit 1988 die Interessen der in Rheinland-Pfalz lebenden Sinti und Roma. Die Verbandsarbeit wird seit 1983 von der rheinland-pfälzischen Landesregierung gefördert. Der Vorstand des Verbandes wird turnusgemäß von seinen Mitgliedern gewählt. In Rheinland-Pfalz leben schätzungsweise 8.000 Sinti und Roma, in der Bundesrepublik geht man von ca. 80.000 und europaweit von 10 bis 12 Millionen Angehörigen der Minderheit aus.

Die Mitarbeit des Verbandes Deutscher Sinti und Roma im Migrations- und Integrationsbeirat erachte ich als sehr wichtig. Von Beginn an war unsere Teilnahme aber nicht unumstritten. Ich habe unsere Beteiligung ausführlich mit unserem Vorstand besprochen. Es wurde die Frage gestellt: Migration und Integration – sind das zwei Themen, an denen der Verband mitarbeiten sollte? Ist es nicht eher so, dass wir damit uns deutsche Sinti und Roma als „Fremde“ einordnen, wenn wir uns zu Migration äußern? Und leisten wir nicht dem Vorurteil der Andersartigkeit Vorschub, wenn wir da mitarbeiten? Die deutschen Sinti und Roma sind über das „Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“ eine anerkannte nationale Minderheit – da haben wir doch nichts mit Migration und Integration zu tun!

Und doch haben wir uns für die Teilnahme entschieden, weil wir uns verpflichtet fühlen mitzuarbeiten. Wir denken, dass wir mit unserer vielfältigen Erfahrung mit gesellschaftlicher Ausgrenzung, unserer langjährigen Bürgerrechtsarbeit und vor dem Hintergrund unserer 600jährigen Beheimatung in Deutschland über die Mechanismen der Diskriminierung und des Rassismus und ihrer Anforderungen an die Gesellschaft und Politik informieren und aufklären können. In meinem Referat gehe ich auf Sinti und Roma ein, jedoch lassen sich alle Mechanismen von Diskriminierung und Rassismus auch auf andere Minderheiten, andere Nationalitäten, Menschen mit Migrationshintergrund oder religiöse Minderheiten beziehen.

Integration betrifft alle Menschen und ist ein wechselseitiger Prozess. Wir übernehmen mit unserer Arbeit - auch in diesem Beirat - Verantwortung für die politische und konkrete Mitgestaltung einer Gesellschaft, in welcher die Menschen in der Zukunft gleichwertig leben können. Der Integration entgegen gesetzt ist die Ausgrenzung. Ein Mechanismus, der in der menschlichen Gesellschaft erschreckend reibungslos, „praktisch wie geschmiert“ abläuft. Die Sozialwissenschaft beschäftigt sich mit der Frage, wie es dazu kommen konnte, dass in der Zeit des Nationalsozialismus aus ganz normalen Familienvätern Massenmörder werden konnten, die die Ausgrenzung in die totale Vernichtung umsetzten und ganz praktisch durchführten. Eine der Antworten ist, dass der Nationalsozialismus in kurzer Zeit den so genannten „Referenzrahmen“ geändert hat. Der Boden für diese Veränderungen war vorbereitet: Über Jahrhunderte hinweg wurden die Vorurteilsstrukturen gegenüber Juden und Sinti und Roma in die Köpfe der Bevölkerung eingeprägt und verwurzelt. Die Werte und Normen wurden von den Nationalsozialisten neu festgesetzt. Dieser neuen Wertegemeinschaft wollten viele der deutschen Bürger angehören. Dieser Zugehörigkeit wurde Kultur und Menschlichkeit, Glaube und Hoffnung geopfert, Gutes und Böses wurde genau definiert. Wir erleben in unserer Bildungsarbeit häufig, wie Schülerinnen und Schüler die Brutalität des nationalsozialistischen Systems nicht fassen können. Wenn ich mich mit der Geschichte beschäftige, kann ich es nicht begreifen, wie reibungslos das Wegschaffen der Menschen geschah, wie wenig Widerstand geleistet wurde und wie die Überlebenden der Konzentrationslager es geschafft haben, sich wieder in das gesellschaftliche Leben einzufügen.

Wie sah der Prozess der Ausgrenzung aus der Perspektive der ausgegrenzten Menschen aus?

Unter der Leitung des Tübinger Nervenarztes Dr. Robert Ritter wurde 1936 im Reichsgesundheitsamt in Berlin die "Rassenhygienische Forschungsstelle" eingerichtet. Ihre Aufgabe war es, die im damaligen Reichsgebiet lebenden Sinti und Roma aufzusuchen und nach rassischen Kriterien zu erfassen. Die vom Rassenwahn beherrschten NS-Ideologen ließen durch Wissenschaftler das angeblich "artfremde Blut" von Juden, Sinti und Roma nachweisen, um "zur Reinerhaltung des arischen Blutes" diese Menschen mit der Endlösung "auszumerzen". Die "Rassenhygienische Forschungsstelle" konnte sich auf die Unterstützung der Pfarr- und Bürgermeisterämter, der Polizei, der Land- und Amtsgerichte, der Fürsorge- und Gesundheitsämter, der Privat- und Staatsarchive verlassen.

Die in der Pfalz beheimateten Sinti gehörten zu den ersten, die rassekundlich erfasst wurden. Auf der Grundlage von amtlichen Auskünften und den erzwungenen Aussagen über Verwandtschaftsverhältnisse von Sinti und Roma wurden detaillierte Stammbaumtafeln, so genannte Genealogien, erstellt. Dr. Robert Ritter und seine Mitarbeiter Eva Justin, Sophie Erhard, Adolf Würth und andere suchten dazu die Sinti in der Pfalz auf:

Ich möchte Ihnen dazu aus der Familiengeschichte meiner Frau berichten:
Die Familie lebte seit dem Jahre 1918 bis zu ihrer Deportation in einem kleinen Haus, das sich in ihrem Besitz befand, in Rülzheim in der Pfalz. Aus dem Jahr 1914 ist ein Heimatschein der Familie, ausgestellt von der Gemeinde Gräfenhausen, erhalten. Ritter und Erhardt führten ihre „rassekundlichen Untersuchungen“ in Rülzheim im März 1938 durch. Wir wissen das so genau, weil wir im Rahmen der historischen Aufarbeitung des Völkermordes eine Blutuntersuchungsliste im Bundesarchiv gefunden haben. Darauf ist der Vater meiner Frau, er hieß Franz Winterstein, mit seinen Eltern und Geschwister verzeichnet.

Ein Zeitzeuge berichtet über die Untersuchungen: „Da kam man nacheinander dran, hat sich auf den Stuhl gesetzt, dann hat er (gemeint ist Ritter) die Augen der Kinder verglichen und sie ausgefragt. Seine Mitarbeiterin hat alles aufgeschrieben, Da hieß es: Mund auf! Dann hat er so ein seltsames Instrument genommen und damit den ganzen Rachen ausgemessen, die Nasenlöcher, die Nasenwurzel, die Augenweite, die Augenfarbe, die Augenbrauen, die Ohren innen und außen, das Genick, den Hals, die Hände, - alles, was überhaupt zu messen war.“

Jeder Angehörige der Minderheit wurde erfasst und „rassekundlich“ untersucht. Das bedeutete: Blutabnahme, anthropologische Vermessung, Erforschung der Abstammung, Erstellung der Genealogien der Familien. Die rassekundliche Erforschung, die 1937 und 1938 in der Pfalz stattfand, war für meisten unserer Menschen das Todesurteil: Es wurde eine „Gutachtliche Äußerung“ ausgestellt, es wurden Deportationslisten angefertigt, die deutschen Bürger wurden die in die Vernichtungs- und Konzentrationslager deportiert.

Mitte Mai 1940 wurden die Sinti an ihren Arbeitsplätzen verhaftet, in der Nacht wurden ihre Familien abgeholt. Nachdem sie in die Sammelstellen gebracht wurden, pferchte man sie in Sonderzügen der Reichsbahn. Zum ersten Mal wurde hier die Durchführung der zukünftigen Massendeportationen unter dem Zusammenwirken aller beteiligten Behörden und auch der Gestapo organisiert. Die Deportationen im Mai 1940 waren die erste Verschleppungsaktion der Nationalsozialisten bei der systematisch und familienweise Sinti und Roma aus Deutschland in das nationalsozialistisch besetzte Polen deportiert wurden. Noch vor den jüdischen Familien wurden mit dieser ersten Verschleppungsaktion der Nationalsozialisten 2 800 Sinti und Roma in die polnischen Ghettos und Konzentrationslager verschleppt. Die Aktion galt als „Modellversuch“ und funktionierte reibungslos. Für die betroffenen Menschen kam die Aktion völlig überraschend. Unter ihnen waren Frontkämpfer des 1. Weltkrieges, sie waren Handwerker und Kaufleute, Künstler, Arbeiter und Beamte - Menschen, die seit Generationen in diesem Land gelebt hatten.

Franz Winterstein wurde nicht gemeinsam mit seiner Familie deportiert, weil er 1940 bei der Wehrmacht war, während seine Eltern und Geschwister in die Konzentrationslager im so genannten „Generalgouvernement“ verbracht wurden. Doch die Uniform schütze Franz Winterstein nicht: Er wurde aus rassischen Gründen aus der Wehrmacht ausgeschlossen und in das Konzentrationslager Neuengamme, deportiert wo medizinische Experimente mit Verbrennungen und Spritzen an ihm vorgenommen wurden. Franz Winterstein hat überlebt. Er ist im Alter von 53 Jahren an den Folgen der medizinischen Versuche in den Lagern verstorben.

Als er aus den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten in seinen Heimatort Rülzheim zurückkam, war das Haus der Familie abgerissen worden. Eine Baugenehmigung wurde verweigert und die Überlebenden der Konzentrationslager bekamen einen Platz für einen Wohnwagen am Ortsrand im Wald zugewiesen. Noch heute befindet sich das Grundstück in der Mitte der Gemeinde Rülzheim im Besitz der Familie. Und sie entrichtet dafür seit Jahrzehnten die Grundsteuer.

Was diese Familiengeschichte aufzeigt ist die Geschichte mit dem Titel: „Wie man aus deutschen Bürgern <Zigeuner> macht“. Ich habe Ihnen von dieser Geschichte berichtet, weil ich sie gut kenne. Jeder Angehörige unserer Minderheit kann von Deportation, Verfolgung, Ermordung seiner Familienangehörigen berichten. Die Nationalsozialisten haben niemanden ausgelassen.

Die wenigen Überlebenden, die dem mörderischen Wüten der Nationalsozialisten entkamen, suchten nach dem zweiten Weltkrieg ihr Zuhause in der alten Heimat. Richard Steinbach, der als einziger seiner großen Familie Dachau überlebt hatte, berichtete: „Die Hoffnung, dass meine Familie zu überleben versuchte, hat mich am Leben gehalten, als ich nach Wochen vergeblichen Suchens feststellen musste, dass alle, meine Eltern, meine Geschwister, Großeltern, Onkel und Tanten, umgebracht worden waren, war mein Schmerz so groß, dass ich so lange meinen Kopf an die Wand schlug, bis ich ohnmächtig zusammengefallen bin“.

Es war niemand da, der die Sinti willkommen hieß. Anders als in Norwegen, wo die Überlebenden der Konzentrationslager mit Blumen und mit aller Liebe von der Bevölkerung empfangen wurde, nahm die Rückkehr der überlebenden Sinti in ihre Heimat niemand wahr. In den Behörden trafen sie ihre alten Peiniger, die nahtlos ihre Beamtenkarriere nach dem Dritten Reich in der jungen Bundesrepublik fortgesetzt hatten. Diskriminierungen in öffentlichen Einrichtungen waren an der Tagesordnung. Die Gesellschaft weigerte sich, Verantwortung für den Holocaust an den Sinti und Roma zu übernehmen. Sie schwieg ihn nicht nur tot, sie leugnete ihn.

Der Völkermord an den Sinti und Roma hat wie der Holocaust an den Juden eine Bevölkerungsgruppe an den Rand der Vernichtung getrieben, die seit vielen Jahrhunderten zu einem festen Bestandteil des europäischen und deutschen Alltags- und Kulturlebens gehört. Vierzig Jahre lang wurde die Tatsache des Völkermordes an den Sinti und Roma staatlicherseits weder politisch anerkannt, noch wurde er bedauert. Das, was in den 12 Jahren nationalsozialistischer Herrschaft in hetzerischer Weise über die Volksgruppe propagiert worden ist, um die so genannte „Endlösung“ durchzuführen, ist in den Köpfen der Mehrheitsgesellschaft geblieben. Unsere Menschen, die aus den Konzentrationslagern in ihre Heimat zurückgekehrt sind, sind weiterhin als „Zigeuner“ behandelt worden.

Wie fühlt es sich an, als Angehöriger der Minderheit der Sinti und Roma in Deutschland zu leben?

Ich möchte Ihnen meine Sicht von Innen - aus der Minderheit heraus - darstellen. Diese Sicht ist individuell und doch kann sie wie eine Schablone auf andere deutsche Sinti und Roma gelegt werden.

Ich bin ohne Großeltern aufgewachsen – sie wurden aus rassischen Gründen ermordet. Zu Hause haben wir Romanes gesprochen und in unserem Umfeld gab es kaum Sinti. In der Schule wussten meine Klassenkameraden nichts davon, dass auch ich so einer bin. Ich kann mich nicht erinnern, als Kind über diese Tatsache reflektiert zu haben, aber ich kann mich sehr gut daran erinnern als das Thema „Zigeuner“ in der Schule besprochen wurde. Ich saß wie versteinert und hatte das Gefühl, dass mir jetzt alle ansahen, dass auch ich ein „Zigeuner“ sei. Das, was über die „Zigeuner“ berichtet wurde, war ohnehin nicht schmeichelhaft. Zu Hause dann, bei den Eltern, wurde meine Angst, vielleicht doch ein schlechter Mensch, ein „Zigeuner“ zu sein, vollkommen verdrängt von der Scham gegenüber meiner Familie. Denn ich hatte dem allen in der Schule nichts entgegengehalten.

Dies sind kindliche Ängste und Verhaltensweisen, aber sehr prägende. Und jeder Angehörige der Minderheit kann Ihnen wiederum ähnliches berichten. Die Zuschreibungen von der Gesellschaft, zu der man selbst gehört, erklären uns zu „Fremden“ und rufen Scham, Wut und Angst hervor.

Die Medien spielen bei der Fortsetzung der Stigmatisierung von Vorurteilen eine entscheidende Rolle. Diese wichtige Funktion hat auch das NS-Regime eingesetzt. 1935 ordnete Reichsinnenminister Frick an: "Bei allen Mitteilungen an die Presse über Straftaten von Juden ist die Rassenzugehörigkeit hervorzuheben." Vor dem Hintergrund der Nürnberger Rassegesetze wurde somit systematisch in Presse, Funk, Film und Schulbüchern die gezielte Hetze gegen Juden, Sinti und Roma eingeleitet. Die ständige Indoktrination mit Artikeln, in denen die Sinti und Roma als minderwertig abqualifiziert, verleumdet und als Schädlinge kriminalisiert wurden, diente einzig und allein der Schaffung eines gesellschaftlichen Klimas, in dem dann der Abtransport der Sinti und Roma und der grausame Völkermord an einer halben Million Menschen dieser Minderheit - vom Säugling bis zum Greis - von der Bevölkerungsmehrheit ohne Widerspruch hingenommen wurde.

Bis in die heutige Zeit berichten die Medien mit Vorliebe über Kriminalität im Zusammenhang mit Sinti und Roma. Es ist unvorstellbar, dass in derselben Weise mit jüdischen Bürgern verfahren würde. Die Gesellschaft hat durch den Schock des Holocaust und den internationalen Druck gelernt, dass es keine Sippenhaft geben darf, sondern dass jeder einzelne Mensch für sein Verhalten verantwortlich ist. Dies soll für Sinti und Roma in Deutschland jedoch nicht gelten. Jeder Medienbericht über Verdächtige, die angeblich der Minderheit angehören, zementiert den Rassismus und das hat ganz konkrete Auswirkungen auf das alltägliche Leben von Sinti und Roma. Kinder in der Schule, alte Menschen beim Einkaufen, im Berufsalltag – alle werden auf die Delikte angesprochen und sie werden mit Kriminalität in Verbindung gebracht.

Zu Beginn dieses Jahres wurde in der Sonntagszeitung der Rheinpfalz ein sehr umfangreicher Artikel veröffentlicht, in welchem die Angehörigen unserer Minderheit in rassistischer und diffamierender Weise mit kriminellen Vereinigungen in Verbindung gebracht werden. Darüber hinaus fragte der Journalist bei unserem Verband an, was wir gegen diese Kriminalität einer angeblichen Roma-Mafia aus Polen unternehmen. Er griff in seinem Artikel sogar das rheinland-pfälzische Innenministerium an, weil Herr Innenminister Bruch und sein Pressesprecher das Grundgesetz einhielten und auch auf Anfrage keine ethnische Kennzeichnung vornahmen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit unserem Verband eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, in welcher verankert ist, dass die Polizei in Berichten und gegenüber Dritten einschließlich der Presse keine Angaben zur Minderheitenzugehörigkeit macht. In unserem Rechtsstaat hat nur der einzelne sein Fehlverhalten zu verantworten und nicht eine Minderheit oder eine Volksgruppe, zu der er eventuell gehört. Dieser Schutz vor Diskriminierung durch die Landesregierung ist im Übrigen auch von der NPD im letzten Landtagswahlkampf in hetzerischer Weise angegriffen worden.

Mit der verbindlichen Festlegung unserer Minderheitenrechte in der Rahmenvereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz ist eine Aufgabe realisiert worden, die wir gemeinsam mit dem Zentralrat seit 13 Jahren verfolgten. Außer dem Schutz vor Diskriminierung und der gesicherten Förderung der Arbeit des Landesverbandes sind zahlreiche Lebensbereiche berücksichtigt worden wie Gedenkarbeit, Bildung, Historische Aufarbeitung und die Förderung unserer Minderheitensprache Romanes. Dieser Vertrag stellt einen Meilenstein in unserer Bürgerrechtsarbeit dar. Der Rassismus, der den Sinti und Roma in ihrem alltäglichen Leben entgegengebracht wird, wird dadurch direkt nicht beeinflusst – daran ändert ein Vertrag nicht. Es ändert aber die Haltung und das Selbstbewusstsein der Angehörigen der Minderheit, wenn sie wissen, dass „ihr Staat hinter ihnen steht, dass sie ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft sind und nicht nur als „Zigeuner“ toleriert werden. Der Holocaust und die Jahrzehntelange Verleugnung des Unrechts von staatlicher Seite haben jeden einzelnen Menschen unserer Volksgruppe geprägt. Jede Zeitungsmeldung, jeder Medienbericht in dem Sinti und Roma als Tatverdächtige benannt werden, lässt uns zusammenzucken, nimmt uns ein Stück Selbstbewusstsein, veranlasst uns dazu, niemandem zu sagen, dass wir aus einer Sinti- oder Roma-Familie entstammen, weil uns das nur Ärger, Misstrauen und Nachteile bringt.

Und hier ist die Rahmenvereinbarung ein ganz klares und praktisches Mittel zum Miteinander. Sie können auch sagen: zur Integration. Ich als Minderheitenangehöriger verbinde vor meinem Erfahrungshintergrund den Begriff Integration gefühlsmäßig mit der einseitigen Aufforderung durch die Mehrheitsgesellschaft, mich anzupassen. Dass Sie hier in diesem Gremium unter Integration einen beidseitigen, einen wechselseitigen Prozess sehen, ist mir natürlich bewusst. Und genau dieser wechselseitige Prozess wird befördert von einer Rahmenvereinbarung, wie sie in Rheinland-Pfalz existiert und von einem Rechtsstaat, der die Menschenwürde und die Gleichstellung verteidigt.

Dass rechtsstaatliche Mittel vorhanden sind und eingesetzt werden können, um eine Gleichstellung und Gleichbehandlung anzustreben ist für die Menschen, die Ausgrenzung erfahren die einzige Möglichkeit Selbstbewusstsein für die eigene Identität aufzubauen. Und das ist unser Ziel in der Bürgerrechtsarbeit: Unseren Menschen zu vermitteln, dass es wichtig ist und sich lohnt, eine Anzeige zu erstatten, wenn man als „Zigeuner“ beschimpft wird. Sie nach einem rassistischen Übergriff zu begleiten und Ihnen aufzuzeigen, dass die Polizei ermittelt und die Gerichtsbarkeit den rechtlichen Rahmen ausschöpft, damit sie ihr Recht bekommen und sich nicht ducken müssen, nicht stillschweigen müssen. Ziel unserer Bürgerrechtsarbeit ist es, bei den Betroffenen, das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit unseres Landes zu stärken. Viele Sinti kommen in unser Büro und berichten von Benachteiligungen. In vielen Fällen, in denen wir die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen, möchten die Betroffenen doch nichts unternehmen, weil sie fürchten, noch mehr Nachteile zu haben. Sie werden auch von keinem rassistischen Übergriff auf Sinti in der Zeitung lesen, weil die Familien keine öffentliche Aufmerksamkeit wollen. Die Aufmerksamkeit würde sie und vor allem die Kinder erheblich gefährden.

Wir alle haben große Hoffnungen in die Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgelegt. Wie im folgenden Fall: Ende letzten Jahres wurde ein Sinto, der im Sicherheitsbereich als Warenhausdetektiv arbeitete in der Probezeit entlassen, weil ein Kollege dem Chef mitgeteilt hat, dass er ein Sinto ist. Ihm wurde vorgeworfen, dass er seine ethnische Zugehörigkeit bei der Einstellung verheimlicht hätte und: „Wir wollen die Leute, die stehlen, ja fangen und nicht warnen.“) Der Mann verfügte über eine mehrjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter bei Geldtransporten. Wir konnten die Kündigung mit rechtlichen Mitteln nicht verhindern, weil von Seiten des Chefs und des Kollegen alles abgestritten wurde. In der Branche werden unter den Betrieben Absprachen getroffen. Wenn es sich unter den Arbeitgebern herumspricht, dass der Betroffene ein Sinto ist, wird er nicht mehr in diesem Bereich arbeiten können. Aus dieser Befürchtung hat er es abgelehnt, vor Gericht zu gehen. Nach dem AGG hätte der Arbeitgeber nachweisen müssen, dass die Kündigung nicht mit der ethnischen Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Sinti und Roma zusammenhing. Die Umsetzung der vier Richtlinien der Europäischen Union zur Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung durch das AGG in das deutsche Recht war keine Herzensangelegenheit und ist weder vollständig noch rechtzeitig erfolgt. Wir werden deshalb sehen, was die Erfahrungen noch bringen.

Die Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, brauchen kompetente Partner, die ihnen auf gleicher Augenhöhe begegnen, und nicht von oben nach unten. Zur Förderung der Integration wurde das RIFI-Konzept ausgearbeitet und wir alle wissen, dass noch ein langer Weg vor uns liegt. Deshalb möchte ich Ihnen sagen, welche Schritte ich als Bürgerrechtler als die wichtigsten erachte:

1. Die Qualifizierung, Fortbildung und Schulung von Fach- und Führungskräften in Verwaltung, Behörden insbesondere im Bereich der Bildung und Erziehung aber auf allen Ebenen zu den Themen Diskriminierung und Rassismus. Die zentrale Fragestellung im Zusammenhang mit Migration ist immer auch die Reflexion der Voreinstellungen. Die gedanklichen Assoziationen – sowohl positive wie auch negative Vorurteile – führen, dazu, dass sich die Menschen, welche von den Zuschreibungen betroffen sind, defensiv verhalten müssen, dagegen argumentieren müssen. Das trägt nicht dazu bei, die vorhandenen Voreinstellungen aufzulösen. Diese Prozesse sind z.B. in Qualifizierungsseminaren bewusst zu machen. Wir wissen, dass Wertschätzung und Toleranz von Lernprozessen gefördert werden und dass im beruflichen Umfeld die Zielsetzung klar sein muss. Mit welcher Zielorientierung arbeitet der Angestellte hinter dem Tresen der Ausländerbehörde? Er verrichtet Dienstleistungsarbeit – für wen – für die Ausländer – für die Behörde? Wie begegnet er seinen „Klienten“?

2. Die Rolle der Medien: Es tut doch immer gut, wenn man in der Zeitung etwas liest, was die eigene Meinung bestätigt. Hab ich´s doch gewusst, die „Zigeuner“ sind einfach kriminell, die Muslime stellen eine Bedrohung für unser Wertesystem dar. Hier kann ich nur jeden auffordern, die Medien anzuschreiben und anzuprangern, wenn Berichterstattungen Bevölkerungsgruppen stigmatisieren. Herr Professor Dr. Hamburger hat beim Thema Islam in diesem Gremium im November vergangenen Jahres die Wirkung der Presse ausführlich dargestellt. Das seit August 2006 gültige AGG wurde aufgrund der entsprechenden EU-Richtlinien gegen Rassismus eingeführt und enthält noch nicht das erforderliche klare Diskriminierungsverbot zur Verhinderung von Minderheitenkennzeichnung in der Berichterstattung der Behörden. Zentralrat und Landesverbände schlugen deshalb vor, dass das AGG in dem Bereich, der den Schutz vor Diskriminierung im öffentlichen Recht anspricht, ein besonderes Diskriminierungsverbot für die öffentliche Berichterstattung durch Behörden ergänzt wird.

3. Den Erwerb von sozialen Kompetenzen, welche für eine Betrachtungsweise „aus der Minderheit oder Volksgruppe heraus“ sensibilisieren.
Damit eröffnen sich im Lebensalltag neue Verhaltensmöglichkeiten für die Mehrheitsgesellschaft. Lassen Sie mich das an einem ganz alltäglichen und einfachen Vorfall erläutern. Reisende Menschen warten im Zug sitzend im Bahnhof auf die Weiterfahrt. Vollbesetzter Großraumwagen. Ein Polizist betritt den Wagen, geht zum Sitzplatz einer farbigen Frau mit ihrem Kind und fordert sie auf ihre Ausweispapiere zu zeigen. Ein weiterer Fahrgast steht währenddessen auf und ruft dem Polizeibeamten zu: „Herr Polizist, hier sind meine Papiere, ich möchte auch kontrolliert werden.“ Weitere Fahrgäste stehen auf und tun dasselbe. Der Polizist verlässt nach der Ausweiskontrolle der farbigen Frau den Waggon. Es ist nichts weiter geschehen. Die Frau hat erfahren, dass es von der Mehrheitsbevölkerung wahrgenommen wird, dass sie ausschließlich aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert wird und das ist eine sehr wichtige Erfahrung und Grundlage für ein Miteinander. Hätte keiner der Fahrgäste reagiert, dann hätte die Frau erfahren, dass ihre Mitreisenden denken: „Die wird schon was auf dem Kerbholz haben, sonst hätte der Polizist sie nicht kontrolliert.“
Angehörige von Minderheiten wünschen sich den offenen Protest. Schweigen wird als Zustimmung empfunden. Wenn die Sonntagszeitung über „Roma-Banden“ berichtet, wünschen sich alle Sinti und Roma, dass die Sonntagszeitung Leserbriefe erhält, die zum Ausdruck bringen, dass diese Information nicht vor weiteren Verbrechen schützt und nur alte Nazi-Vorurteile bestätigt. Doch leider ist genau das Gegenteil der Fall. Leserbriefe befürworten häufig die Art der Berichterstattung.

Nun zum Abschluss noch einige allgemeine Informationen, bevor wir in die Diskussion gehen:

Die Auswirkungen der täglichen Diskriminierungen für unsere Minderheit sind durch Repräsentativumfragen belegt: Das Institut für Demoskopie Allensbach ermittelte im Jahre 1988, dass 50% der deutschen Bevölkerung Sinti und Roma ablehnen. 1992 waren es 64% der deutschen Bevölkerung. Die jüngste Umfrage des Emnid-Instituts von 1994 ergab, dass diese Zahl des Personenanteils, der Sinti und Roma grundsätzlich ablehnt und auch nicht als Nachbarn haben möchte, inzwischen auf unfassbare 68 % anstieg. Durch den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wurde vor kurzem eine neue Umfrage in Auftrag gegeben – wir sind gespannt, wie viel Prozent sind es heute??

Aus der Sicht der Betroffenen ist in der Vergangenheit viel versäumt worden. Und doch setzt sich unsere Bürgerrechtsarbeit innerhalb der Minderheit und in der Mehrheitsgesellschaft an erster Stelle für unsere Demokratie, unseren Rechtsstaat und unsere Grundrechte ein. Wenn Sinti und Roma Vorbehalte haben, weil sie die Erfahrung gemacht haben, dass sie nicht gleichbehandelt werden und für sie daher entgegen dem Gesetz nicht die gleichen Rechte gelten, ist das nachvollziehbar. Für die Zukunft unserer Kinder müssen wir aber um diese Werte und um ein Miteinander entschieden streiten. Wir als alteingesessene Bürger und Nachkommen der Verfolgten des Naziregimes wollen nicht nur Toleranz. Wir wollen Akzeptanz.

Bei all dem muss man sich verdeutlichen, dass über 60 Jahre lang versucht worden ist, den Holocaust an den Juden und überhaupt den Antisemitismus aufzuarbeiten. Dagegen ist der Völkermord an den Sinti und Roma öffentlich verdrängt worden. Die von den Nazis geschürten Vorurteile sind beinahe bruchlos auf die Institutionen des Rechtsstaats übergegangen. Erst die Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti und Roma machte in den achtziger Jahren auf die nationalsozialistische Verfolgung aufmerksam und kämpft bis heute für die gesellschaftliche und soziale Gleichstellung der Angehörigen der Minderheit.

Nur auf diesem Weg kommen wir dem Ziel der Mehrheit und der Minderheit näher. Das Ziel ist, dass wir als Sinti und Roma und als deutsche Bürger akzeptiert leben. Und das nicht nur für uns, sondern für alle in Deutschland lebenden Menschen, egal welcher Hautfarbe, Nationalität, Religion oder Volksgruppe sie angehören.

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PDF-Version | Bericht 'Die Bürgerrechtsarbeit der deutschen Sinti und Roma. Aktueller Rassismus und Anforderungen an Gesell' vom 16. Oktober 2008
 
 
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